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 Betreff des Beitrags: INFO > Heimpädagogik nach 1945 ~ 1970 ( Internatsregeln )
BeitragVerfasst: Fr 11. Jan 2019, 03:41 
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Registriert: Mi 29. Nov 2006, 18:24
Beiträge: 4431
Geschlecht / gender: männlich / men
Geburtsjahr / year of birth: 1952
Bundesland: 09. Niedersachsen
Familienstand: LP (Lebenspartnerschaft)
Kinder: JA
Ich bin: Bettnässer/in & DL
:Hallo:
Für alle von euch die es interessiert, diese "Heimpädagogik" griff auch zu 100% in den Internaten, d.h. ich war zwar kein s.g. "Heimkind",
aber ein INTERNATSKIND von 1964 bis 1970 !

Gruss Bild

Heimpädagogik zwischen reaktionärer Strafmethodik…

Richtungsweisend in der Erziehung blieben auch nach 1945 jene bereits genannten althergebrachten Ideale wie Zucht, Gehorsam, Disziplin, Abhärtung, Kontrolle, Ordnung und Sauberkeit.
Diese pädagogische Ausrichtung galt zu jener Zeit jedoch nicht ausschließlich für die Heimerziehung, sondern bildete auch die wesentlichen Ziele der in den meisten Familien praktizierten Erziehung ab.
Ziel dieser von Strenge, Unnachsichtigkeit und Zucht dominierten Pädagogik war das gehorsame, angepasste – untergeordnete – Kind.

Was bedeutete dies nun für den Alltag der in den Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen :Fragezeichen:

Die Erinnerungen ehemaliger Heimkinder zeigen oftmals ein wenig anheimelndes Bild.
Geblieben sind Berichte über fehlende emotionale Zuwendung, wenig individuellen Freiraum, einen bisweilen militärisch anmutenden Umgangston und nicht zuletzt über regelmäßige Anwendung körperlicher Strafmethoden.
Heimleben vollzog sich zudem hauptsächlich im Kollektiv.
Die Kinder bekamen kaum Möglichkeiten, sich Freiräume zu schaffen und eigenständig über die Gestaltung ihrer Zeit (auch ihrer Freizeit) zu entscheiden.
Mitverantwortlich dafür war die Tatsache, dass sie täglich in nicht unerheblichem Umfang zur Mitarbeit in Haus- und Landwirtschaft der Heime verpflichtet waren. ( das traf für uns im Internat nicht zu ! )

Oberste, den Tagesablauf streng reglementierende Leitlinie des Alltags bildete die Heimordnung. ( Internatsordnung )
Verstöße gegen deren Vorschriften wurden unnachgiebig sanktioniert.
So gehörten die unterschiedlichsten Strafmaßnahmen zum festen Bestandteil des Alltags der Kinder.
Auch freches und aggressives Verhalten, Entweichungen, mutwillige Sachbeschädigung oder Arbeitsverweigerung boten Anlass zur Bestrafung :!:

Dabei galt die körperliche Züchtigung lange Zeit als unentbehrliches Erziehungsmittel, das in weiten Teilen der Bevölkerung befürwortet und auch von vielen Eltern selbst ganz selbstverständlich angewandt wurde :!:
Eltern waren als Erziehungsberechtigte vom Gesetzgeber dazu ermächtigt, ihre Kinder „angemessen“ körperlich zu züchtigen.

Aber auch das Heimpersonal hatte bei der Anwendung körperlicher Zuchtmittel lange Zeit das Recht auf seiner Seite.
Noch das württembergische Ausführungsgesetz zur Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes von 1963 gestattete den Protagonisten der staatlichen Erziehungsgewalt die Durchführung körperlicher Bestrafung.
Diese Regelung basierte auf dem Gedanken, dass Heimerziehung „Erziehung kraft Übertragung“ war.
Die elterliche Erziehungsgewalt ging demgemäß mit all seinen Inhalten uneingeschränkt auf das Erziehungspersonal in den Heimen (Internate) über.

Doch gab es auch – zumindest in der Theorie – Grenzen und Regeln für den erlaubten Umgang mit körperlichen Strafmethoden.
Auf der Jahrestagung des Evangelischen Reichserziehungsverbands 1965 wurde zur Klarstellung ausgeführt, dass „maßvolle Ohrfeigen“ und sogar Schläge an den Kopf (!) zulässige Zuchtmittel seien.

Das gleiche galt auch für Schläge auf das Gesäß.
Geschlagen werden durfte entweder mit der Hand oder dem Stock.

Die Nutzung anderer Gegenstände wie Schlüsselbunde, Lineale, Metallstäbe oder auch die Verabreichung von Fußtritten waren ausdrücklich nicht erlaubt.
Anmerkung von SAM: ( was aber niemanden interessierte ! Schlüsselbund + Zeigestöcke waren sehr beliebt bei den Lehrern ! )

Nicht einmal auf eine besondere Geheimhaltung musste geachtet werden, denn die Spuren von Züchtigungen durften sogar sichtbar sein, denn „…blaue Flecken, leichte Schwellungen und Striemen allein brauchen nicht unbedingt schädlich sein“.

Wären diese Regeln und Einschränkungen bei der praktischen Anwendung körperlicher Zucht allerorts streng befolgt worden, hätte es demütigende und sadistische Strafen, aber auch übermäßige Gewalt- und Misshandlungsorgien, von denen viele Zeitzeugen heute berichten, nicht geben dürfen.

Dass es derartige Überschreitungen der Züchtigungsbefugnis aber dennoch regelmäßig gegeben hat und dass die juristisch definierte Grenze zur Körperverletzung in vielen Heimen verletzt wurde, darf als erwiesen betrachtet werden.
INFO von SAM > Leider wird hier mit keinem Wort die psychische Gewalt angesprochen, z.B. durch die Beschämung der Heim- o. Internatskinder.
Wir schliefen in einem Schlafsaal mit über 30 (!) Kindern, und am morgen mußten alle Bettnässer die 3-teiligen nassen Matratzen zum trocknen hochstellen, natürlich für jeden sichtbar der den Schlafsaal betrat, dies galt auch unserer Beschämung untereinander, aber auch vor dem sonst. Personal, wie den Putzfrauen etc.
Die nassen Schlafanzüge mußten wir im Waschraum aufhängen, damit sie am Abend wieder angezogen werden konnten.
Gleiches galt für nasse Unterwäsche, wenn tagsüber eingenässt wurde.
So konnte die nasse Wäsche von jedem "kontrolliert" werden, den jedes Wäscheteil hatte ein eingenähtes Namensschild !
So konnte es vorkommen, daß Internatsschüler aus der Oberstufe in unsere Waschräume eindrangen, die nassen Schlüpfer stahlen, um sie dann auf dem Internatsgelände (oder sogar im Dorf) sichtbar aufhängten, beliebt waren bei dem Spiel z.B. die Fahnenmasten !


Juristisch geahndet wurden diese Verstöße jedoch nur sehr selten, denn nur wenige dieser Vorfälle gelangten überhaupt zur Anzeige.
Auch der für die Heimaufsicht verantwortliche Landesverband der Inneren Mission wurde mehrheitlich nur dann eingeschaltet, wenn eine „skandalöse Anzeige“ drohte, die dem Ansehen der evangelischen Heimerziehungsarbeit in der Öffentlichkeit schaden konnte :!:

Allerdings fehlte es den meisten Heimkindern vermutlich an entsprechenden Vertrauenspersonen und an der gesellschaftlichen Lobby, um erlittene Misshandlungen bei den Behörden anzuzeigen.
Geschah dies dennoch, so verhängten die Gerichte zumeist kaum nennenswerte Strafen, was sicher auch auf die nicht klar definierten Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen zwischen erlaubter körperlicher Zucht und verbotener Körperverletzung im Amt infolge einer Überschreitung des Züchtigungsrechts zurückzuführen war.

Zum alltäglichen Erleben der Heimkinder gehörten aber auch verschiedene Disziplinierungsmaßnahmen, die die freie Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Kinder beschränkten.
Dazu konnten Kleider- und Frisurenvorschriften, die selbstverständliche Kontrolle ein- und ausgehender Post, aktive Beschränkung der Kontakte von Heimkindern zur Außenwelt aber auch das Verbot der freien Literaturwahl gehören.

So informierte der Hausvater des Martinshauses Kleintobel:
„Immer wieder notwendig werdende Konfiskation von Gedrucktem aus Koffern und Paketen veranlassen mich zu der nachfolgenden Bitte.
Wir räumen diese Schriften aus und vernichten sie mit der Begründung, dass es im Martinshaus sauber sein müsse und der Nachdruck hier auf anderen Dingen liege.“

Obgleich viele dieser Maßnahmen selbst nach Ansicht von Zeitgenossen „unverhältnismäßige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht“ der Kinder darstellten und damit eigentlich nicht verfassungskonform waren, blieben sie in vielen Heimen dennoch an der Tagesordnung.
Anmerkung von SAM > ( so auch bei uns im Internat, ich sollte 1965 von der Schule fliegen weil man bei mir ein Foto der BEATLES fang, herausgerissen aus der Zeitung BRAVO )

Heimerziehung war bis weit in die 1960er Jahre hinein zu großen Teilen auf den Erhalt von Traditionen bedacht.
Aber auch angesichts vermeintlich vorrangiger Alltagsprobleme stand die Realisierung grundlegender Veränderungen oder neuer pädagogischer Konzepte zunächst im Hintergrund.
Heimerziehung bedeutete deshalb nach wie vor in erster Linie ausschließlich Verwahrung der Kinder.
Zeit und Raum für die Entwicklung individueller Neigungen und Fähigkeiten waren Mangelware.

Der Heimalltag zeichnete sich vielmehr durch eine „straffe Zucht“, verbunden mit regelmäßigen, beinahe schon selbstverständlichen, Gewalterfahrungen, aus.
Zwar war die Situation in den Heimen und der alltägliche Umgang mit den Kindern schon seit den 1950er Jahren immer wieder angeprangert worden, unter anderem durch Zeitungsberichte, ein Jahrzehnt später auch durch Aufsehen erregende Befreiungsaktionen.
Allerdings neigten die Verantwortlichen in den Heimen dazu, diese Form der Kritik als Einzelmeinungen linksgerichteter und extremistischer Gruppierungen abzuwerten.
Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den geäußerten Kritikpunkten sollte erst im Zuge einer in den 1960er Jahren mit wachsender Intensität betriebenen fachwissenschaftlichen Diskussion, die sich in unzähligen Publikationen und themenspezifischen Referaten auf Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen niederschlug, stattfinden.

Dies markierte den Beginn eines langwierigen Reformprozesses, der grundlegende konzeptionelle Veränderungen der gesamten Jugendhilfestruktur beinhaltete.

… und progressiver Reformanstrengung

Dementsprechend beinhaltete das „Wildbader Memorandum“ – erarbeitet vom württembergischen Landesverband Evangelischer Erziehungsheime im Jahr 1970 als Reaktion auf die vielfältige Kritik an der Heimerziehung – konkrete Empfehlungen zur baulichen und strukturellen Umgestaltung der Heime, sowie Forderungen nach Anstellung ausreichend qualifizierten Personals.

Doch weitaus bedeutsamer für den Alltag der Kinder war die zu dieser Zeit erstmals geäußerte Forderung nach Demokratisierung des Heimwesens.

Auch das Memorandum bezeichnete die demokratische Struktur als „einzig verantwortbare“ Heimstruktur.
Freie Entfaltung der Persönlichkeit und Befähigung der Kinder zur Eigen- und Mitverantwortung wurden nun zu zentralen Bestandteilen der Heimpädagogik erklärt.
Allerdings sollte es noch etliche Jahre dauern, bis das Reformbewusstsein allerorten anerkannt und notwendige Veränderungen großflächig realisiert werden konnten. (habe ich leider nicht mehr erlebt )

Die Umwandlung von der „Verwahranstalt“ Kinderheim hin zur Jugendhilfeeinrichtung moderner Prägung war ein langwieriger Entwicklungsprozess, der zu Beginn der 1970er Jahre erst an seinem Anfang stand. (gleiches galt für die meißten Internate in Deutschland )

Doch auch der begonnene Reformprozess sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass die Heimerziehung bis dahin viele Generationen von Kindern hervorgebracht hat, die kaum ausreichend Rüstzeug mitbekommen haben, um im Leben „draußen“ zu bestehen.

Durchbrochene Biographien, wechselhafte Lebenswandel, Heimat- und Haltlosigkeit zeugen davon, dass nicht wenige ehemalige Heimkinder der Nachkriegsperiode zeitlebens mit vielgestaltigen negativen Auswirkungen ihrer Heimunterbringung zu kämpfen haben.

Auch die gab es auf unserem Internat, die "Verlierer", die ewig "Geschlagenen", die "Unterdrückten", denn auch unter uns war es teilweise ein "Überlebenskampf".
Um so mehr hielt unsere "Clique" zusammen, durch dick + dünn, und das bis heute :!:
Wir sind noch eine Gruppe von 8 alten Kumpeln aus dem Internat, bis heute eng verbunden, immer noch unter dem Motto:

Alle für einen ~ WIR gegen ALLE :!:
:CIAO: Bild

Quelle: https://www.wkgo.de/cms/article/print/164


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